Menschen zuerst !

Offener Text zur Planung eines Volksbegehrens für die soziale, rechtliche und politische Gleichstellung von MigrantInnen

(Version 3.0 – 5.5.2000)

 

Zielsetzung:

Dieser offene Text ist eine Einladung an alle Interessierten sich an der Planung des Volksbegehrens "Menschen zuerst!" zu beteiligen. Mit der Hilfe dieses offenen Textes wollen wir einerseits Materialien und Anregungen sammeln, auf der anderen Seite über konkrete Arbeitsschritte berichten. Für den 5.Mai ist um 19:00, Ambulanz, altes AKH, ein größeres Treffen geplant, wo als Arbeitsgrundlage eine Endversion dieses Textes verteilt wird.

Inhalt:

1.Warum ein Volksbegehren

1.1 Warum ein Volksbegehren

1.2 "Menschen zuerst" - ein gemeinsames Ziel des Widerstands

2.Texte

2.1 Erster Textentwurf des Volksbegehrens

2.2 Die 12 Punkte des Volksbegehrens "Österreich zuerst"

2.3 Skizzen zum Entwurf eines "allgemeinen Antidiskriminierungsgesetzes" in Österreich

3. Diskussion und bisherige Reaktionen

4. Organisatorisches

4.1 Kontakt

5. Verteileroffenlegung (subscribe/unsubscribe)

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Beiträge für diesen offenen Text bitte an die Redaktionsadresse: kontakt@rassismus.at

 

Nächste Aussendung am 29.April 2000

Endversion am 5.5.2000

 

Beiträge:

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  1. Warum ein Volksbegehren
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    1. Warum ein Volksbegehren

Die Demonstration gegen Rassismus, die am 12. November des Vorjahres stattfand und die Demonstrationen und Kundgebungen nach der Bildung der Schwarz-Blauen Regierung, haben gezeigt, dass es auch in Österreich Menschen gibt, die sich nicht damit abfinden wollen, dass das politische und gesellschaftliche Klima in diesem Land immer intoleranter und ausgrenzender wird. So wichtig die Demonstrationen sind, sie reichen gerade jetzt nicht aus, um die Situation zu verändern. Deshalb haben wir uns entschlossen, die Initiative zu einem Volksbegehren zu ergreifen.

Warum ein Volksbegehren?

Wenn das Volksbegehren die nötige Anzahl von Unterschriften erreicht, zwingt es außerdem den Nationalrat und damit auch die Regierung, der die Fragen der Antidiskriminierung bekanntlich nicht unbedingt ein Anliegen sind, sich zumindest damit zu beschäftigen. Die – vorauszusehende – Ablehnung erfolgt vor einer internationalen Öffentlichkeit und steht dann im Widerspruch zur "Präambel" der Regierungserklärung.

Ein Volksbegehren ist öffentlichkeitswirksam und, auch wenn es nicht umgesetzt wird, können wir uns in Zukunft immer wieder darauf berufen und auf die Umsetzung der Forderungen drängen (siehe Frauenvolksbegehren).

Was fordern wir?

Wir fordern ernst gemeinte Integration. Unter Integration verstehen wir aber keineswegs, dass Migrantinnen ihre eigene Kultur aufgeben, "sich anpassen" müssen, sondern ihre soziale, rechtliche und politische Gleichstellung. Nur so können sie zu einem anerkannten und gleichberechtigten Teil der Gesellschaft werden.

Mitmachen

Um eine entsprechende Öffentlichkeit herzustellen und die Aktion entsprechend vorzubereiten benötigen wir engagierte Leute, die bereit sind, Zeit dafür zu investieren. Auch ExpertInnen (z.B. JuristInnen, PsychologInnen, PR- Erfahrene etc.) und vor allem MigrantInnen wären uns sehr willkommen.

von Antonia Coffey - antonia.coffey@akwien.or.at

 

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1.2 "Menschen zuerst" - ein gemeinsames Ziel des Widerstands

Seit drei Monaten hat eine bunte und vielfältige Widerstandsbewegung zusammengefunden und ist aktiv geworden. Die Ablehnung des durch die FPÖ propagierten und vertretenen Menschen- und Gesellschaftsbild hat, über ideologische und parteipolitische Grenzen hinweg, Menschen zusammenfinden lassen, um ihren Widerstand laut und deutlich zu artikulieren.

Die Vielfalt dieser Widerstandsbewegung ist wunderschön – doch es ist notwendig auch gemeinsame Ziele zu entwickeln, die verständlich machen können, daß wir FÜR etwas stehen und nicht einfach nur gegen diese Regierung sind.

Der Versuch gemeinsame Ziele zu entwickeln ist sehr wichtig – zu schnell könnte unter den konkreten Angriffen der Regierung, alle Zeit und Kraft nur noch in der Verteidigung der jeweiligen Einzel- oder Gruppeninteressen verloren gehen.

Die FPÖ hat es in ihrer Zeit als Oppositionspartei sehr gut verstanden, ein bestimmtes Menschen- und Gesellschaftsbild zu verbreiten – die traurigen Konsequenzen spüren wir ja jeden Tag. Und wir wehren uns mit aller Kraft gegen diese Regierung, nicht zuletzt weil dieses Bild dem eigenen sosehr widerspricht ! Der deutlichste Akt der FPÖ in diese Richtung war das Volksbegehren "Österreich zuerst" – ab diesem Zeitpunkt war es für alle verständlich, welche Politik diese Partei vertritt – und die Spaltung der FPÖ ist nicht umsonst genau zu diesem Zeitpunkt geschehen.

Wir wollen kein "Österreich zuerst" – denn der Umgang mit MigrantInnen, als eines der schwächsten Glieder unserer Gesellschaft, ist Symbol für den Umgang mit Menschen insgesamt. Es ist das Bild einer Gesellschaft, die das Recht des Stärkeren vertritt – es ist das reiche Österreich, daß mit Militär- und Polizeigewalt den Problemen der Migration begegnen will – und das selbe Prinzip findet sich in vielen weiteren Bereichen: die Tüchtigen schicken die Arbeitslosen in den Arbeitsdienst, Männer schicken Frauen zurück zu Herd und Kindern, und die Wirtschaft behauptet ihr Recht auf Gewinn - auf Kosten der arbeitenden Menschen...

Der Rassismus der FPÖ war und ist ein politisches Mittel, um auch den sozial schwächeren Menschen in diesem Land ein Prinzip zu geben, sich als die Stärkeren fühlen zu dürfen – und damit war es möglich ihr Bild einer Leistungsgesellschaft auch denen verkaufen zu können, die dem Bild der Stärke eigentlich gar nicht entsprechen.

Wenn auch viele Ideologien, Parteien und Worte verbraucht und überkommen scheinen – die Idee vom "Recht des Stärkeren" ist viel älter und die Antwort ebenso: Solidarität !

Schaffen wir als gemeinsames Ziel ein Symbol, daß verständlich machen kann, für welche Idee einer Gesellschaft diese Widerstandsbewegung steht. Die Antwort auf "Österreich zuerst" ist "Menschen zuerst"! Unter diesem Motto sollten wir unsere Bemühungen und Kräfte zur Vorbereitung und Durchführung eines Volksbegehrens für die soziale, rechtliche und politische Gleichstellung von MigrantInnen zusammenschließen. Wir hätten dadurch die Möglichkeit konkret zu einer Verbesserung der von MigrantInnen etwas zu beizutragen und könnten darüber hinaus das Bild einer solidarischen Gesellschaft anschaulich vermitteln.

von Johannes Knöblkontakt@rassismus.at

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2. Texte

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2.1 Erster Textentwurf des Volksbegehrens

Volksbegehren für die soziale, rechtliche und politische Gleichstellung von MigrantInnen

Wir fordern den Nationalrat auf, folgende Maßnahmen zu ergreifen:

1. Die Verabschiedung eines Anti-Diskriminierungs-Pakets, das folgendes enthält:

  1. Die Schaffung eines Asylrechts, das dem Gedanken der Genfer Flüchtlingskonvention gerecht wird und somit Menschen, die Opfer von Verfolgung sind, wirksamen Schutz bietet. Insbesondere verlangt das die Aufhebung der Drittlandklausel, die Ausweitung der Fluchtgründe auf sexuelle Gewalt, Umweltkatastrophen etc. und die Sicherstellung eines menschenwürdigen Verfahrens.

 

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2.2 Die 12 Punkte des Volksbegehrens "Österreich zuerst"

...nur um in erinnerung zu bringen, wogegen wir stehen – im sinne einer antithese aber vielleicht eine hilfreiche unterlage:

Die zwölf Punkte des FPÖ Volksbegehrens "Österreich zuerst"

(abgehalten vom 25.1. bis zum 1.2.1993 – insgesamt 417.278 Unterschriften)

  1. Verfassungsbestimmung: "Österreich ist kein Einwanderungsland"
  2. Einwanderungsstop bis zur befriedigenden Lösung der illegalen Ausländerfrage, bis zur Beseitigung der Wohnungsnot und Senkung der Arbeitslosenrate auf 5%.
  3. Ausweispflicht für Ausländische Arbeitnehmer am Arbeitsplatz, wobei aus diesem Ausweis die Arbeitsgenehmigung und die Anmeldung zur Krankenversicherung hervorzugehen hat.
  4. Aufstocken der Exekutive (Fremdenpolizei, Kriminalpolizei), so wie deren bessere Bezahlung und Ausstattung zur Erfassung der illegalen Ausländer und zur wirkungsvolleren Kriminalitätsbekämpfung, insbesondere des organisierten Verbrechens.
  5. Sofortige Schaffung eines ständigen Grenzschutzes (Zoll, Gendarmerie) statt Bundesheereinsatz.
  6. Entspannung der Schulsituation durch Begrenzung des Anteils von Schülern mit fremder Muttersprache in Pflicht- und Berufsschulklassen mit höchstens 30%; bei einem mehr als 30%igen Anteil von fremdsprachigen Kindern Einrichtung von Ausländer-Regelklassen.
  7. Entspannung der Schulsituation durch Teilnahme am Regelunterricht nur bei ausreichenden Deutschkenntnissen (Vorbereitungsklassen).
  8. Kein Ausländerwahlrecht bei allgemeinen Wahlen.
  9. Keine vorzeitige Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft.
  10. Rigorose Maßnahmen gegen illegale gewerbliche Tätigkeiten (wie z.B. in Ausländervereinen und –klubs) und gegen Mißbrauch von Sozialleistungen.
  11. Sofortige Ausweisung und Aufenthaltsverbot für ausländische Straftäter.
  12. Errichtung einer Osteuropa-Stiftung zur Verhinderung von Wanderungsbewegungen.

 

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2.3 Skizzen zum Entwurf eines "allgemeinen Antidiskriminierungsgesetzes" in Österreich

Hannes TRETTER April 2000

Leiter des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte, Wien

SKIZZEN ZUM ENTWURF EINES "ALLGEMEINEN ANTIDISKRIMINIERUNGSGESETZES" IN ÖSTERREICH

Im Zuge des Menschenrechtsjahres 1998 und des Jahres gegen Rassismus 1999 arbeitet das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte (BIM) in Wien mit Unterstützung des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Justiz und des Wiener Integrationsfonds an einem Entwurf für ein Antidiskriminierungsgesetz (ADG), wie es derzeit von verschiedenen Seiten gefordert wird.

Der Entwurf wird in enger Zusammenarbeit mit betroffenen NGOs und ExpertInnen aus der Praxis (RechtsanwältInnen und LegistInnen aus Bundesministerien) erarbeitet (eingerichtet wurden zwei entsprechende Referenzgruppen). Die Einbeziehung von VertreterInnen der politischen Parteien und öffentlich-rechtlicher Interessenvertretungen in den Dialog steht noch bevor. Ziel des Projekts ist es, einen konsensfähigen Gesetzesentwurf zu präsentieren, der möglichst Gegenstand einer parlamentarischen Behandlung wird.

Der Entwurf orientiert sich an der europäischen Rechtsentwicklung, nämlich an Artikel 13 des EG-Vertrags, dem Entwurf eines 12. Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention über ein umfassendes Diskriminierungsverbot für staatliche Behörden und der jüngsten Rechtsentwicklung in verschiedenen europäischen Staaten:

So wurden jüngst in Irland der "Equal Status Act" und der "Employment Equality Act" erlassen, die auf zivilrechtlicher Basis Diskriminierung sowohl von staatlicher als auch von privater Seite bekämpfen; eine eigene Behörde entscheidet über entsprechende Klagen. In den Niederlanden existiert ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz, das ebenfalls Diskriminierung von öffentlicher wie privater Seite ächtet und zivilrechtliche Rechtsschutzmöglichkeiten vorsieht. Auch hier ist eine eigene Kommission mit Antidiskriminierungsmaßnahmen betraut, die Gerichte entscheiden über entsprechende Klagen.

In England wurde auf der Grundlage des "Race Relation Act" eine Kommission eingesetzt, die wissenschaftliche Aufgaben, aber auch die Rolle eines "agent provocateur" wahrzunehmen hat, in Einzelfällen berät und Richtlinien erarbeitet, während die Gerichte für entsprechende Klagen zuständig sind. Dagegen bieten die Rechtsordnungen Belgiens und Frankreichs mit eigenen Bestimmungen einen strafrechtlichen Schutz gegen Diskriminierung von öffentlicher wie privater Seite. Und in Finnland, Schweden und der Schweiz wurden eigene Ombudspersonen zum Schutz vor Diskriminierung eingesetzt, während in Deutschland zwar noch keine eigenen legistischen Maßnahmen ergriffen wurden, aber im Koalitionsübereinkommen die Ausarbeitung eines Antidiskriminierungsgesetzes vorgesehen ist.

Es läßt sich also ein europäischer Trend zur Entwicklung eines zivilrechtlichen Schutzes gegen Diskriminierung im öffentlichen wie im privaten Bereich erkennen. Dieser Trend ist nicht aufzuhalten und es ist unverzichtbar, sich gerade in Österreich dieser Herausforderung rechtzeitig zu stellen, um nicht zu den Schlußlichtern zu gehören, die sich dieser Rechtsentwicklung anschließen.

Die jüngsten politischen Entwicklungen und die gesellschaftliche Atmosphäre in Österreich, die zunehmend von Intoleranz, Ausgrenzung und Fremdenfeindlichkeit geprägt wird, erfordert neben flankierenden Maßnahmen im Bereich der Ausbildung und Aufklärung ein gezieltes gesetzgeberisches Handeln, das imstande ist, das gesellschaftliche Bewußtsein zu beeinflussen. Dabei ist darauf Rücksicht zu nehmen, daß der Einsatz des Strafrechts nur ultima ratio sein darf, alternative Formen der Konfliktlösung sind zu finden, insbesondere im Bereich der Mediation und Wiedergutmachung. Ausgrenzungen und Diskriminierungen haben immer tiefere psychologische oder massenpsychologische Ursachen, die es zu erkennen gilt, um Wege zu finden, einen Ausgleich auf der emotionalen und menschlichen Ebene zu schaffen.

Neben speziellen Antidiskriminierungsbestimmungen in den Materiengesetzen kam in legislativer Sicht die Ausarbeitung eines "Allgemeinen Antidiskriminierungsgesetzes" in Betracht. Ein solches folgt nicht nur dem europäischem Trend, sondern hat auch noch den Vorteil der Plastizität, der Transparenz und der Allgemeinwirkung. Einzelbestimmungen können und müssen in Konformität mit einem ADG angewendet und interpretiert werden. Es wird in der Regel nahtlos auf weitere vergleichbare gesetzlich geregelte Tatbestände anwendbar sein.

Folgende Merkmale haben sich als besonders diskriminierungsanfällig herausgestellt und werden daher zum Anknüpfungspunkt des Diskriminierungsschutzes: Geschlecht, "rassische" oder ethnische Herkunft, Religionszugehörigkeit, Alter, Behinderung und sexuelle Orientierung. Doch etwa auch die soziale oder nationale Herkunft oder die politische Anschauung sind in der Praxis bedeutende Anknüpfungspunkte für Diskriminierungen. Personen, die aufgrund dieser Merkmale Diskriminierungen erfahren, sollen daher geschützt werden. Damit sollen diskriminierende Strukturen, die alle betroffenen Gruppen, wenn auch in unterschiedlicher Intensität, treffen, aufgebrochen und abgewehrt werden.

Ziel jedes Antidiskriminierungsgesetzes muß ein möglichst umfassender Schutz vor Diskriminierung sein. Der Diskriminierungsschutz soll demnach sowohl im öffentlichen, wie auch im privaten Recht zur Anwendung kommen. Spezifischer Regelungen bedarf es jedoch vor allem in den Bereichen Arbeitswelt, Wohnungsmarkt und Zugang zu Waren und Dienstleistungen. Aber auch der Zugang zu Bildung und kulturellen oder politischen Aktivitäten und der Umgang von Behörden mit ihren "Klienten" muß diskriminierungsfrei gestaltet werden. Dazu kommt noch die Notwendigkeit eines Schutzes vor öffentlicher Diffamierung.

Antidiskriminierungsbestimmungen können grundsätzlich sowohl mit den Grundrechten auf Meinungsfreiheit und Selbstbestimmung (Privatsphäre) als auch mit der zivilrechtlichen Privatautonomie in Konflikt geraten. Der Ausgleich zwischen diesen widerstreitenden Interessen muß schonend erfolgen.

 

Ein grundsätzliches Gebot für Privatpersonen, in ihren zivilrechtlichen Angelegenheiten andere Personen gleichzubehandeln, besteht derzeit nicht, wenngleich es Schranken der Privatautonomie in manchen Bereichen gibt. Vor allem aber die Rechtsfortbildung im Kampf gegen die Ungleichbehandlung der Geschlechter hat eine weitgehende Einschränkung der Privatautonomie gebracht: Derzeit sind im Bereich der Arbeitswelt unsachliche Ungleichbehandlungen aufgrund des Geschlechtes verboten und dadurch diskriminierende Vereinbarungen bekämpfbar.

Eine ähnliche Konstruktion sieht ein allgemeines Antidiskriminierungsgesetz vor, in dem nicht nur das Merkmal des Geschlechtes, sondern auch andere geschützte Merkmale keinen tauglichen Grund für eine unterschiedliche Behandlung im privaten Rechtsverkehr bilden sollen. Dadurch wird ganz im Sinne bereits bestehender Schutzgesetze einerseits zwar die Privatautonomie eingeschränkt, andererseits werden jedoch bestehende Machtungleich-gewichte zwischen Vertragspartnern ausbalanziert.

Es kann aber auch nicht Ziel eines Antidiskriminierungsgesetzes sein, so zu tun, als ob Personen anhand bestimmter Merkmale gar nicht unterscheidbar sind. Zweck muß es vielmehr sein, festzuhalten, daß diese Merkmale dann nicht Grund für eine Ungleichbehandlung sein dürfen, wenn sie mit dem sachlichen Gegenstand des Vertrages oder der Verhandlungen nichts zu tun haben. In Fällen, in denen das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines bestimmten Merkmales ein - objektiv betrachtet - bestimmender oder relevanter Faktor ist, kann daher die Berücksichtigung dieser Merkmale nicht als Diskriminierung gelten.

Ein Antidiskriminierungsgesetz intendiert grundsätzlich nicht die Förderung bestimmter (Minderheiten-)Gruppen, sondern bloß deren Gleichbehandlung gegenüber der Mehrheit. Aus diesem Grund darf auch kein Kontrahierungszwang zugunsten solcher Gruppen vorgesehen werden. Eine Pflicht zum Vertragsabschluß würde eine (ungerechtfertigte) Besserstellung von bestimmten Personen bewirken. Eine solche Lösung, die eine Benachteiligung anderer bewirken würde, kann nicht Zweck einer Antidiskriminierungsnorm sein. Das Ziel heißt materielle Gleichstellung.

Dort, wo allerdings nicht genügend gleichartige oder gleichwertige Güter oder Dienstleistungen zur Verfügung stehen, führt ein Antidiskriminierungsgesetz zu einem mittelbaren Kontrahierungszwang. Wer sich unter Berufung auf das Vorliegen eines sachlich nicht relevanten Merkmales diesem Kontrahierungszwang verweigert, kann deshalb zum Ersatz des entstandenen Schaden in Anspruch genommen werden. Dadurch entsteht zwar kein unmittelbarer Kontrahierungszwang, aber es kommt durch die Schadenersatzpflicht zu einem Kontrahierungsdruck, der einem mittelbaren Kontrahierungszwang gleichkommt.

Da ein allgemeines und umfassendes Antidiskriminierungsgesetz vorwiegend Abwehrrechte normiert, werden Förderungen benachteiligter Gruppen (sogenannte "affirmative actions") nicht Gegenstand des Entwurfs sein, diese können bei Bedarf in den jeweiligen Materiengesetzen (zB Behindertenförderung im Behindertengesetz) vorgesehen werden.

 

Eckpunkte des am BIM erarbeiteten Entwurfs sind:

zivilrechtlicher Schutz vor Diskriminierungen bei Rechtsgeschäften, die der Gestaltung der Lebensverhältnisse dienen (insbesondere Miet- und Pachtverträge, Verträge über Wohnungseigentum, Versicherungen, Kredite, Konsumgüter und Dienstleitungen - gilt nur für Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes), in Form von Unterlassungklagen und Schadenersatzregelungen; verwaltungsstrafrechtlicher Schutz bei Veröffentlichung diskriminierender Vertragsangebote oder Aufforderung zur Stellung von Vertragsangeboten; Gleichbehandlungsgebot bei der Stellenbewerbung und am Arbeitsplatz (außer bei enger persönlicher Beziehung zwischen ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn), das über Schadenersatzregelungen und Kündigungsschutz gewährleistet wird; Gleichbehandlungsgebot für den öffentlichen Dienst; Schutz vor Mobbing (Herabwürdigung von ArbeitnehmerInnen am Arbeitsplatz aufgrund persönlicher Merkmale); ein gegenüber der derzeitigen Rechtslage erweiterter Ehrenschutz für Diskriminierte durch Schadenersatzregelungen; eine Beweiserleichterung bei Diskriminierungen in Anlehnung an die Richtlinie des Rats vom 15.12.1997 über die Beweislast bei Diskriminierung aufgrund des Geschlechts (Diskriminierte haben Diskriminierung lediglich glaubhaft zu machen, die Beklagten haben zu beweisen, daß diese nicht erfolgte); ein Vertretungsrecht für Vereine, die sich dem Diskriminierungsschutz widmen, verbunden mit der Möglichkeit zu Verbandsklagen (zB im Falle diskriminierender Wahlwerbung); als spezieller Rechtsschutz stehen zur Diskussion die Einrichtung einer eigenen Ombuds-person und von weisungsfreien Schlichtungsstellen bei den Oberlandesgerichten (insbesondere für Mediation, basierend auf dem Prinzip der Freiwilligkeit).

 

Dr. Hannes Tretter ist Assistenzprofessor am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien und für das Projekt verantwortlicher Leiter des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte in Wien. Diese "Skizzen" gehen auf die Arbeit des mit der Durchführung des Projekts betrauten Rechtswissenschafters an diesem Institut, Mag. Dieter Schindlauer, zurück.

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  1. Diskussion und bisherige Reaktionen

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VORSCHLAG FÜRS VOLKSBEGEHREN:
!DAS RECHT DES MUTTERSPRACHLICHEN UNTERRCIHTS FÜR ALLE!

vielen herzlichen dank
gabriela miechtner - ateliera@netway.at

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Liebe Freundinnen und Freunde

Als Obmann der Initiative "Der Mensch zuerst - Spitalspersonal gegen
Ausländerfeinldichkeit" freue ich mich über das Volksbegehren. Unser
Homepage ist:
http://www.menschzuerst.at/. Dort findet Ihr Unterlagen von
uns und ein bisserl Intiativen-Geschichte.

Zur Verwendung des Namens, der seit 1993 geschützt ist, bitt ich um
Kontaktaufnahme. Prinzipiell gefällt uns das gut. Als einzige
Arbeitswelt-bezogene Initiative sind wir seit 1993 aktiv, machen jährliche
Spitalskamapagnen mit Mitarbeitern, Patienten und Angehörigen und haben uns
selten an die Poli-Konjunktur gehalten, sondern waren durchgehend aktiv.
Unter anderem sind wir auch Preisträger und haben 1998 ein "european helth
network against racism" gegründet mit guten Länderorgansiationen.

Frohes Osterest

Rudi Karazman

Von: Dr.Karazman Rudolf
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Institut für berufliche Gesundheitsförderung
e-mail:
r.karazman@worklab.at

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Liebe VolksbegehrensfreundInnen,

danke fuer eure Infos. ich freue mich, dass soviel passiert, leider hinken wir in graz den Wiener aktivitaeten weit zurueck, aber wir versuchen zumindest einigermassen am ball zu bleiben.

Ich schreibe euch ganz persoenlich und kurz zu eurer Volksbegehrens idee zurueck.

Ich stimme mit euren Anliegen ueberein, das ist es nicht. ich gebe auch zu,dass einige eurer strategischen ueberlegungen bezueglich des Vehikels Volksbegehren durchaus etwas fuer sich haben, jetzt kommt aber das grosse Aber...

ich hatte in den 80er Jahren das Vergnuegen an einem Volksbegehren teilzunehmen. Antimilitaristische Gruppen aus dem ganzen Land engagierten sich damals gegen den Ankauf von Abfangjaegern. Dieses Volksbegehren wurde von gruenbewegten, linken, antimilitaristischen Gruppen initiiert. Durchaus mit aehnlichen Argumenten, wie ihr sie heute bringt. Ich war damals in Graz als koordinator im inneren entscheidungskreis mit verantwortlich. Wir haben zwar die erforderlichen unterschriften zur einleitung zusammengebracht und es kamen auch die 100.000 Unterschriften zur Behandlung im Parlament zustande. Der Aufwand des muehsamen Unterschriften sammelns war das ganze aber nicht wert. Wir verbrauchten irrsinnig viel kraefte fuer die buerokratischen Handlungen, wie Aufrufe zum gemeindeamt zu gehen usw. und kamen viel zu wenig fuer wirklich oeffentlichkeitswirksame Aktivitaeten. Fuer Organisationen, die keine riesen Werbe- und Aktivistenmaschine hinter sich haben, ist ein Volksbegehren eine muehsame und beschwerliche buerokratische Angelegenheit. Und was noch wichtiger ist: Die Latte liegt sehr hoch. Man denke nur an das Gentechnik Volksbegehren, an das Konferenzzentrum und es ist nicht zu erwarten, dass ihr irgendeine starke und finanziell potente Gruppe (SPÖ, Kronen Zeitung) hinter euch waehnen koennt, die eine landesweite Mobilisierung entwicklen kann. Ich wuerde also die Form des Volksbegehrens dringend ueberdenken, es gibt sicher anderen, bessere und effizientere methoden, auf unsere Anliegen aufmerksam zu machen.

ich danke euch aber fuer euer engagement und stehe euch fuer weitere diskussionen gerne zur verfuegung

 

Wolfgang Gulis - zebratl@zebra.or.at

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Lieber Wolfgang!

Deine Bedenken sind mir nicht neu und genau das wollen wir unter anderem auch heute bei diesem ersten größeren Treffen besprechen. Ich glaube aber, dass die Situation heute möglicherweise anders ist. Erstens werden wir den etwas leichteren Weg versuchen und die Unterstützung von 3Lantagsabgeordneten aus 4 Bundesländern zu suchen. Zweitens ist das Thema allgemein präsent und könnte möglicherweise auch ausländische Medien interessieren. Wo Du sicher recht hast ist, dass sehr viel an Öffentlichkeitsarbeit zu leistern ist und dass dafür auch Geld aufgebracht werden muss. Auch das wird ein Diskussionspunkt sein. Aber ich glaube, dass auch das mittlerweile leichter geworden ist (dank Internet). Wir müssen natürlich versuchen, Prominente auf unsere Seite zu bringen. Ich hoffe, dass sich da welche finden lassen. Aber noch haben wir ja nicht wirklich begonnen. Wir sind noch beim Ausloten der Pros und Contras. Danke jedenfalls für Deinen Beitrag

schöne Grüße

Toni Coffey

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Liebe Antonia Coffey,

ich bin gerne bereit, meine Erfahrung aus dem Frauenvolksbegehren u.s.w.

weiterzugeben - ich habe auch ganz gute Medienlisten, etc.

Was ich am wenigsten habe ist allerdings Zeit (ich beginne gerade an einem

neuen Buch zu arbeiten).

Ein Volksbegehren zur Gleichstellung von MigrantInnen ist zwar gefährlich

(es darf nicht von zu wenigen Menschen unterschrieben werden!!!) aber auf

der anderen Seite auch eine der wenigen Möglichkeiten um zu zeigen, dass es

nicht nur um den - nötigen - Widerstand gegen diese Regierung geht, sondern

auch um eine andere, bessere, menschengerechtere Politik.

Ich wäre gerne bereit (falls das gewünscht ist) eure für die Öffentlichkeit

gedachten Texte zu lesen (und ev. Verbesserungsvorschläge zu machen) und

know-how bei der Öffentlichkeitsarbeit weiterzugeben. - Alles, was sich per

mail abwickeln läßt, geht bei mir am einfachsten.

liebe Grüße, Eva Rossmann

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lieber johannes knöbl,
ich finde die initiative sehr wichtig. ich halte es für sinnvoll zu überlegen,
wie synergieeffekte hergestellt werden können mit der vierten österreichischen
armutskonferenz (23.-24.10.2000, salzburg) zum thema soziale ausgrenzung, die
ich z.zt. organisiere. die konferenz wird getragen von einem netzwerk von 25
österreichweiten organisationen. einer der schwerpunkte bildet die situatiuon
von migrantInnen in österreich und die entsprechenden politischen forderungen.
ich fände es wichtig, hier kräfte zu bündeln - natürlich ihr interesse an einer
zusammenarbeit vorausgesetzt. ich schicke ihnen zunächst das programm der
konferenz - zur erklärung: wir arbeiten in drei parallen ablaufenden foren zu
den themen: situation von migrantInnen, mindestsicherung, zweiter arbeitsmarkt.
für das panel 1 (migration) ist dr. paloma fernandez de la hoz (KSÖ), die sie
vielleicht kennen, verantwortlich. die teilnehmer kommen v.a. aus dem bereich
der sozialpolitik (wohlfahrtsverbände, sozialinitiativen, wohlfahrtsverwaltung,
politik, kirchl. organisationen, ...). über einen kontakt würde ich mich freuen
- viele grüße:

ernst fürlinger
studienleiter bildungshaus salzburg st. virgil
projektleiter österr. armutskonferenz
tel. 0662 65 901-535

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Vor der Information

Zeitschrift für Kunst, Film, Theorie und Politik

Redaktion: Jo Schmeiser, Marth

Säulengasse 7/15

1090 Wien

T+F: +43/ 1/ 319 05 61

E: vor.ri@eunet.at

Hallo,

In der Widerst@and-MUND-Liste haben wir von eurem Volksbegehren-Vorhaben

gelesen, das wir grundsätzlich eine gute Idee finden. Wir können auf das

Treffen morgen leider nicht kommen und wollen uns deshalb schriftlich

einbringen. Wir würden uns freuen, wenn ihr uns berichten könntet und

Termine zukünftiger Treffen an uns mailt.

Es folgen Überlegungen zu einigen Punkten.

--> Wir fänden gut, sich mit den UFF-Frauen genauer zu unterhalten --

darüber, ob oder inwiefern sich Druck ausüben lässt auf den Nationalrat

über so ein Volksbegehren.

--> Es ist die Frage, ob die Bezugnahme auf Integrationsbegriff und

Integrationsdebatte überhaupt sinnvoll ist. Weil dieser Begriff im

allgemeinen Diskurs nicht mit politischer und rechtlicher Gleichstellung

von MigrantInnen verbunden wird.

--> Wie sehen die beteiligten MigrantInnen(gruppen) die Inititative für ein

Volksbegehren, wie waren bisherige Diskussionen?

--> Zu den Forderungen ist uns folgendes eingefallen: Wir finden es zu

wenig radikal mit dem Anti-Diskriminierungs-Paket zu beginnen (das kann nur

ergänzende Maßnahme zu grundlegenden strukturellen Veränderungen sein). An

erster Stelle sollte doch die politische Partizipation stehen -- aktives

und passives Wahlrecht für MigrantInnen, Löslösung der BürgerInnenrechte

vom Besitz der StaatsbürgerInnenschaft etc.

Nur Novellen zu Ausländerbeschäftigungsgesetz etc. zu fordern, finden wir

zu schwach. Die Bunte Liste bei den AK-Wahlen fordert die Abschaffung des

AuslBG. -- das zu verstärken fänden wir sehr wichtig.

Nur die männliche Sprachform als Gesetzestext vorzuschlagen finden wir

anachronistisch, ist euch wahrscheinlich in der Schnelle passiert.

Die schrittweise Angleichung der politischen Rechte von StaatsbürgerInnen

und Nicht-StaatsbürgerInnen geht auch zu wenig weit, denn das wird eh schon

seit Jahren gefordert, jetzt geht es um sofortige Gleichstellung.

Es gibt Fluchtgründe für Frauen, die Gewalt einschließen, die muss aber

nicht unbedingt sexuelle Gewalt sein. Vorschlag: Frauenspezifische

Fluchtgründe und (sexuelle) Gewalt gegen FrauenLesbenMädchen.

--> "Menschen zuerst" - finden wir superproblematisch. Wir fragen uns ob

sich ein solches Volksbegehren nicht loslösen soll von der Bezugnahme auf

"Österreich zuerst". Und das "Menschen" heißt natürlich im patriarchalen

System Männer. Da müsste ein anderer Titel entwickelt werden. "Zuerst"

finden wir auch schwierig, weil es hierarchisch ist. Als erste Idee hatten

wir an "Rechte zuerst" gedacht, das ist aber schwierig, wegen der

Konnotation mit rechts. Vielleicht eher: "Wahlrecht für MigrantInnen".

Viele Grüße, und wir freuen uns auf eure Antwort,

für die Red:

Marth und Jo Schmeiser

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Liebe KollegInnen

Wir haben in Vorarlberg (im Rahmen von SOS Mitmensch Vorarlberg) schon selbst daran gedacht ein Vorarlberger

Landesvolxbegehren zu machen.

Wenn es nun eine bundesweite Geschichte gibt, werden wir diese natürlich unterstützen (und eventuell zusätzlich ein Landesvolxbegehren starten - In Vorarlberg gibt es fast kein Landesgesetz in dem "Fremde" nicht ausdrücklich

schlechter gestellt wären).

Ich wäre gerne bereit als Vorarlberger Kontaktperson für das Volxbegehren zu fungieren. Bitte haltet mich auf dem

laufenden. Auf Sitzungen nach Wien können wir natürlich nicht dauernd kommen. Aber ich hoffe, dass es auch auf

diesem Weg Möglichkeiten der inhaltlichen Mitbestimmung gibt.

Bis bald

Mario Lechner

Wellenau 7

6900 Bregenz

mario.lechner@bregenznet.at

0 55 74 / 43 8 60

0 55 72 / 21 3 68

0 676 / 54 1 54 74

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4. Kontakt und Mitarbeit

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4.1 Kontakt und Mitarbeit

Diese Aussendung ist ein Teil unserer Bemühungen weitere InteressentInnen für eine Mitarbeit an dem Volksbegehren zu gewinnen. Für den 5.5.2000 um 19:00 ist in der "Ambulanz, UNI-Campus-altes AKH, ein erstes größeres Treffen geplant, um die weitere Vorgehensweise und konkrete Planungsschritte zu besprechen.

Wie viele der Initiativen und Aktionen dieser Widerstandsbewegung nutzen auch wir die neuen Möglichkeiten des Internets, um die Arbeit an dieser Idee über den Rahmen des persönlichen Kontakts hinaus zu erweitern. Das Netzwerk gegen Rassismus stellt dafür die technische Infrastruktur zur Verfügung. Die Idee des offenen Textes ist die dezentrale Verbreitung von Inhalten – alle Empfängerinnen sind daher noch einmal ausdrücklich aufgefordert, diese Materialien selbst weiterzuverbreiten. Ein großes Anliegen ist es uns die dezentrale Weiterverteilung in ausgedruckter Form, da sich viele Menschen ohne Internetanschluß vom freien Austausch von Informationen ausgeschlossen fühlen – der gesamte Text kann daher als Worddokument unter kontakt@rassismus.at angefordert werden. Dieser offene Text, in der jeweils letzten Fassung, ist auf der Internetseite des Netzwerks gegen Rassismus (www.rassismus.at) archiviert.

Die Zusendung dieses offenen Textes soll dezentral funktionieren – wenden sie sich bei Fragen der Zustellung daher bitte an Ihre VerteilerIn – wir versuchen so, den Arbeitsaufwand auf möglichst viele Menschen aufzuteilen – darüber hinaus ist es im Sinne der dezentralen Vernetzung, wenn die einzelnen VerteilerInnen auf diese Weise ihren eigenen Wirkungskreis vergrößern können. Die Initiative für diesen offenen Text geht von den Brücken für den Frieden und dem Netzwerk gegen Rassismus aus - sollten Sie auch an anderen Projekten dieser beiden Gruppen interessiert sein, sind sie selbstverständlich herzlich eingeladen, sich auf unsere Adressenliste zu setzen. (kontakt@rassismus.at)

 

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5. In eigener Sache

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5.1. Das Modell "Offener Text"

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Dieser Text folgt dem Modell "Offener Text", das bestrebt ist gemeinsame Rahmenbedingungen für eine dezentrale Kommunikation zu schaffen, um Texte und Inhalte, in einem möglichst offenen und breiten Raum, zu erarbeiten. Eine genauere Beschreibung dieses Modells findet sich unter www.rassismus.at – oder kann unter der Adresse kontakt@rassismus.at angefordert werden.

Die Gedanken sind frei – und als logische Konsequenz sind auch die Inhalte eines offenen Textes frei. Die Beiträge im Rahmen eines offenen Textes stehen für eine Weiterverwendung und - verbreitung offen – eine Quellenangabe (Autor, Kontakt, Quelle) ist aber notwendig, um einen Schutz dieser Freiheit, im Sinne einer Achtung der Arbeit Anderer, zu gewährleisten. Kürzungen, Veränderungen oder die kommerzielle Nutzung der Beiträge, ohne dem ausdrücklichen Einverständnis der AutorInnen, bedeuten einen Mißbrauch dieser Freiheit.

Um die Koordination zu erleichtern sollten Beiträge für einen offenen Text am Anfang die AutorIn (inkl. Kontaktadresse - e-mail), sowie den Titel des offenen Textes, für den der Beitrag bestimmt ist, anführen. Beiträge anonym zu halten, bzw. für eine weitere Verbreitung zu sperren, sind jederzeit möglich – müssen jedoch durch betreffende Angaben der AutorIn deutlich gemacht werden. Für die Zusendung von Materialien und Texten Dritter, bitten wir die jeweilige EinsenderIn, um genaue Quellenangaben sowie um Information der jeweiligen AutorIn über die erfolgte Weiterleitung.

Die Verteilung des offenen Textes erfolgt dezentral – die Möglichkeit zur subscription/unsubscription haben sie bei der Adresse des jeweiligen Verteilers, über den Sie diesen offenen Text erhalten haben. Für eine Weiterverbreitung des Textes sollten daher die Angaben der Verteileroffenlegung jeweils individuell angepaßt werden.

Im Sinne einer dezentralen Vernetzung wäre es wünschenswert, die AutorInnen über jede Weiterverwendung zu informieren – Feedback ist der Motor jedes Knotenpunkts im Netzwerk!

 

5.2 Verteileroffenlegung

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Dies ist der Verteiler des Netzwerks für Demokratie, der sich aus den Verteilerlisten des Netzwerks gegen Rassimus und den Brücken für den Frieden zusammengesetzt hat.

Das Netzwerk für Demokratie versucht die dezentrale Vernetzung und Kommunikation mit Hilfe der neuen Medien zu fördern und verbreitet Texte und Informationen zu diesem Inhalt.

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